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Reklamationsordnung

Verantwortlichkeit für Mängel an den Waren (Garantie, Widerspruch zum Kaufvertrag)

Der Käufer ist verpflichtet, vor dem Erstgebrauch die Garantiebestimmungen einschließlich der tschechischen Gebrauchsanweisung zu lesen und sich anschließend danach zu richten. Im entgegengesetzten Fall setzt er sich dem Risiko aus, durch falschen Gebrauch die Sache zu beschädigen und damit den entstandenen Schaden nicht im Rahmen seines Rechts auf Schadenersatz geltend machen zu können. Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer.

Ist der Käufer nicht der Verbraucher, ist er verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu kontrollieren. Sollte eine Beschädigung festgestellt werden, wird ein Schadensprotokoll erstellt und der Verkäufer ist verpflichtet, eine Preissenkung vorzunehmen oder ein fehlerfreies Produkt zu liefern. Spätere Reklamationen mechanischer Beschädigung sind später nicht mehr anzuerkennen. Der Verbraucher sollte in seinem eigenen Interesse ebenfalls diese Schritte unternehmen, er verhindert damit spätere Problemen, die sich aus der Schadensverantwortlichkeit und beim Transport (mechanische Beschädigung) ergeben könnten, da man bei einer eventuellen Reklamation davon ausgehen wird, dass die Ware ohne Probleme übernommen wurde.

Verantwortung für Mängel an der Ware (Garantie, Widerspruch zum Kaufvertrag)

 

Garantierecht
Beim Verkauf von zum Verbrauch bestimmten Waren gilt die gesetzliche Garantiezeit von 24 Monaten. Die Garantie bezieht sich nicht auf normalen Verschleiß der Ware (oder deren Teile), der durch den Gebrauch entsteht. Eine kürzere Gebrauchszeit der Ware kann also nicht als Mangel eingeschätzt werden und auch nicht reklamiert werden. Der Verbraucher hat das Recht auf die Reklamation der Ware:

 

Sofern es um einen Mangel geht, der zu beseitigen ist, hat der Verbraucher das Recht auf kostenlose, ordentliche und rechtzeitige Beseitigung des Mangels, das Recht auf den Umtausch der fehlerhaften Ware oder des fehlerhaften Teils, - - -- sofern dies in Hinsicht auf den Charakter des Mangels nicht zu aufwendig sein sollte. Sollte so ein Vorgehen nicht möglich sein, entsteht das Recht auf eine angemessene Preissenkung oder den Rücktritt vom Vertrag.

Sollte der zu beseitigende Mangel in größerer Anzahl oder wiederholt auftreten und dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware hinderlich sein, entsteht das Recht auf den Umtausch der Ware oder den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Sollte es sich um einen Mangel, der nicht zu beseitigen ist, handeln, und sollte nicht der Umtausch der Ware gewünscht werden, entsteht das Recht auf eine entsprechende Preissenkung oder auf den Rücktritt vom Vertrag.

Die Garantiezeit für alle Personen, die das Erzeugnis zum Zweck ihrer unternehmerischen Tätigkeit nutzen, wird nicht durch das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt und wird konkret durch den Importeur oder Erzeuger definiert. 

Widerspruch mit dem Kaufvertrag

 

 
Sollte sich der Mangel in den ersten 6 Monaten von Übernahme der Erfüllung zeigen, wird dies als Mangel eingestuft, der schon in der Zeit der Übernahme der Sache existierte, sofern dies nicht anders nachgewiesen wird oder dem Charakter der Sache nicht entspricht. In dem Falle, dass der Gegenstand bei der Übernahme durch den Käufer nicht in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag war, (sogenannt im Widerspruch zum Kaufvertrag), hat der Käufer das Recht darauf, dass der Verkäufer kostenlos und ohne unnötigen Zeitverlust den Verkaufsgegenstand in einen dem Vertrag entsprechenden Zustand versetzt und zwar den Ansprüchen des Kaufenden nach entweder durch Umtausch des Verkaufsgegenstandes oder durch Reparatur. Sollte so eine Vorgehensweise nicht möglich sein, kann der Käufer eine angemessene Preissenkung fordern oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, sofern der Käufer vor der Übernahme der Ware über den Widerspruch zum Kaufvertrag wusste oder den Mangel im Gegensatz zum Kaufvertrag selbst verschuldet hat. Ein Widerspruch zum Kaufvertrag, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme des Gegenstandes zeigt, wird als Widerspruch schon bei ihrer Übernahme betrachtet, sofern dies nicht ihrem Charakter widerspricht oder sofern sich nicht das Gegenteil nachweisen lässt. Im Falle des Widerspruchs zum Vertrag hat der Verbraucher das Recht auf die sogenannte Richtigstellung und zwar wie folgt:

 

- durch kostenlose Überführung der Ware in einen dem Vertrag entsprechenden Zustand

- durch Reparatur der Ware

- durch angemessene Preissenkung

- durch Ersatzlieferung der Ware

- durch Rücktritt vom Vertrag

Zuerst kann der Verbraucher vom Verkäufer die kostenlose Reparatur oder eine kostenlose Ersatzlieferung der Ware fordern.. Sofern diese Wahl des Verbrauchers nicht zu erfüllen ist, kann der Verbraucher eine angemessene Preissenkung oder den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern.

Die Reklamation (Anerkennung der Verantwortung für einen Mangel)

wird ohne unnützen Zeitverlust, spätestens jedoch bis zu 30 Kalendertagen von dem Erheben der Reklamation, sofern sich der Käufer und der Verkäufer nicht anders einigen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Verbraucher die gleichen Rechte, als ob es sich um einen Mangel handelte, der nicht zu beseitigen ist. Das Recht auf die Verantwortung für den Mangel wird bei dem Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde, geltend gemacht. Sollte im Garantieschein ein anderer Unternehmer für die Reparatur der Ware bestimmt sein, der im Ort des Verkaufenden zu finden ist oder in einem Ort für den Käufer näher, kann der Käufer sein Recht auf Reparatur auch bei dem für die Garantiereparatur bestimmten Unternehmer geltend machen. Im Falle, dass es nicht möglich ist, die Schadensbeseitigung auf diese Art und Weise vorzunehmen, sichert www.t-tomi.cz, die Mangelbeseitigung als Verkaufender. Sollten Sie hinsichtlich Ihrer Reklamation eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an t-tomi@t-tomi.cz